Mögliche Spendenzwecke sind die Förderung von:
- der öffentlichen Gesundheitspflege
- der Jugendhilfe
- von Wissenschaft und Forschung
- der Erziehung
- der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe
- der Altenhilfe und Förderung der Hilfe für Behinderte
- der Kunst und Kultur
Wer kann einen Antrag auf Spende und/oder Unterstützung stellen und
wie?
- Juristische Personen oder öffentliche Einrichtungen, die gemeinnützigen Zwecken dienen
- Selbsthilfegruppen
- Eingetragene Vereine
Bedingung ist die Vorlage eine aktuell gültigen Freistellungsbescheides des Finanzamtes für den Nachweis der Gemeinnützigkeit.
Wie läuft das ab?
- Antrag ausfüllen und mit dem Freistellungsbescheid per Post oder über die e-Mailadresse: spenden@lionsclub-cottbus-lausitz.de einreichen. (ebenso Fotos, Dateien)
- Der Eingang wird bestätigt.
- Sie erhalten nur Bescheid, wenn dem Antrag stattgegeben wird.
- Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine Unterlagen zurücksenden können.
- Ihre Daten werden entsprechend des Bundesdatenschutzgesetzes behandelt.