Mögliche Spendenzwecke gemäß unserer Satzung sind die Förderung
von:
- der öffentlichen Gesundheitspflege
- der Jugendhilfe
- von Wissenschaft und Forschung
- der Erziehung
- der Volks- und Berufsbildung einschließlich der
Studentenhilfe
- der Altenhilfe und Förderung der Hilfe für Behinderte
- der Kunst und Kultur
Wer kann einen Antrag
auf Spende und/oder Unterstützung stellen und wie?
- Juristische Personen oder öffentliche Einrichtungen, die gemeinnützigen Zwecken
dienen
- Selbsthilfegruppen
- Eingetragene Vereine
Bedingung ist die Vorlage eines aktuell gültigen Freistellungsbescheides des Finanzamtes für den Nachweis der
Gemeinnützigkeit.
Wie läuft das ab?
- Antrag ausfüllen und mit dem Freistellungsbescheid bis 31. Januar des
Folgejahres des aktuellen Adventskalenders per E-Mail an: spenden@lionsclub-cottbus-lausitz.de senden. (ebenso Fotos, Dateien)
- Der Eingang wird bestätigt.
- Wir sammeln alle Spendenanträge und prüfen Sie gemeinsam im Club auf Vollständigkeit.
Anschließend entscheiden wir gemeinsam anhand des Förder zwecks, der beantragten Summe und der verfügbaren Mittel, welche Vorhaben wir im jeweiligen Jahr unterstützen
können.
- Sie erhalten nur Bescheid, wenn dem Antrag stattgegeben wird.
- Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine Unterlagen zurücksenden
können.
- Ihre Daten werden entsprechend des Bundesdatenschutzgesetzes und unserer Datenschutzerklärung
behandelt.